Artikel 22 DSGVO gibt Menschen das Recht auf eine bedeutungsvolle menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen — keinen Stempel. Diese Selbsteinschätzung basiert direkt auf EDPS-Leitlinien dazu, was echte Aufsicht erfordert und was Behörden als symbolisch einstufen.
Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, würde der EDPS Ihre Aufsicht nicht als „bedeutungsvoll“ einstufen — unabhängig vom restlichen Checklisten-Ergebnis.
Ob die Regeln für menschliche Überprüfung schriftlich existieren — und ob sie in der Praxis unterlaufen werden.
Ob das Tool selbst eine ordentliche Prüfung unterstützt — oder still zum „Genehmigen“-Klick drängt.
Ob der prüfende Mensch tatsächlich dafür gerüstet ist.
Ob jemand prüft, dass die Aufsicht über die Zeit real bleibt.
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